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   OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22   

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OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22 (https://dejure.org/2023,16930)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.2023 - 10 LC 85/22 (https://dejure.org/2023,16930)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2023 - 10 LC 85/22 (https://dejure.org/2023,16930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Agrarförderung; Beihilfefähigkeit; Direktzahlungen; höhere Gewalt; Mindesttätigkeit; landwirtschaftliche Nutzung; Rückforderung; Rücknahme; Sanktionen; außergewöhnliche Umstände; Vor-Ort-Kontrolle; Zu den Voraussetzungen der Rücknahme und Rückforderung der Agrarförderung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Agrarförderung; Beihilfefähigkeit; Direktzahlungen; höhere Gewalt; Mindesttätigkeit; landwirtschaftliche Nutzung; Rückforderung; Rücknahme; Sanktionen; außergewöhnliche Umstände; Vor-Ort-Kontrolle; Zu den Voraussetzungen der Rücknahme und Rückforderung der Agrarförderung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.10.2002 - C-208/01

    Parras Medina

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 14.2.2023 - 10 LB 100/22 -, juris Rn. 52 und vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).

    Der Beweis des Vorliegens von höhere Gewalt begründenden Umständen obliegt dem Antragsteller ( EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 14.2.2023 - 10 LB 100/22 -, juris Rn. 52 und vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2014 - 10 S 1719/13

    Antizipation der Bewilligungspraxis durch veröffentlichte Subventionsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Der Begriff des Irrtums der zuständigen Behörde setzt dabei voraus, dass der Fehler dem Verantwortungsbereich der Behörde zuzuordnen ist (vgl. VG Leipzig, Urteil vom 12.2.2023 - 5 K 150/22 -, juris Rn. 37; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.5.2014 - 10 S 1719/13 -, juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2021 - 10 LB 201/20

    Doppelförderung; Ermessensbindung; Gleichbehandlungsgebot; Kombinationstabelle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Allerdings wird der Vertrauensschutz im Bereich der Gewährung europarechtlicher Geldleistungen durch speziellere Regelungen erheblich eingeschränkt (vgl. Senatsurteil vom 5.5.2021 - 10 LB 201/20 -, juris Rn. 36 m.w.N.).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-804/21

    Der Begriff der höheren Gewalt, die die Vollstreckung eines Europäischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 14.2.2023 - 10 LB 100/22 -, juris Rn. 52 und vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
  • EuGH, 17.12.2015 - C-330/14

    Szemerey

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 14.2.2023 - 10 LB 100/22 -, juris Rn. 52 und vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
  • BVerwG, 04.01.2022 - 3 B 14.21

    Auszahlung einer Zuwendung nach dem Programm zur Förderung im ländlichen Raum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Nur derartige Fälle höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände schließen eine Verantwortlichkeit des Begünstigten aus ( BVerwG, Beschluss vom 4.1.2022 - 3 B 14.21 -, juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 58/10

    Entbehrlichkeit eines Übertragungsantrags bei Übernahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 14.2.2023 - 10 LB 100/22 -, juris Rn. 52 und vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LB 100/22

    Flächen, brachliegende; Gewalt, höhere; Greeningprämie; Günstigkeitsprinzip;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 85/22
    Nach einer auf verschiedenen Gebieten des Unionsrechts entwickelten ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind unter "höherer Gewalt" ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse zu verstehen, auf die derjenige, der sich darauf beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können (EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-804/21 -, juris Rn. 44; vgl. auch EuGH, Urteil vom 17.12.2015 - C-330/14 -, juris Rn. 58 zu Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 VO (EU) Nr. 1122/2009 ; EuGH, Urteil vom 17.10.2002 - C-208/01 -, juris Rn. 19 zu Agrarverordnungen; BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 3 C 27.03 -, juris Rn. 15 f.; Senatsurteile vom 14.2.2023 - 10 LB 100/22 -, juris Rn. 52 und vom 17.1.2012 - 10 LB 58/10 -, juris Rn. 54).
  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 23.50

    Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Direktzahlungsprogramm, DZP,

    Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Förderung ist Art. 32 VO (EU) 1307/2013 (vgl. im Einzelnen auch zum Nachfolgenden NdsOVG, U.v. 6.6.2023 - 10 LC 85/22 - juris Rn. 34).

    Die Folgen regelt Art. 19a Delegierte VO (EU) 640/2014 (vgl. dazu Nds OVG, U.v. 6.6.2023 - 10 LC 85/22 - juris Rn. 53 ff.).

    Der Beweis des Vorliegens höherer Gewalt obliegt dem Kläger (Nds OVG, U.v. 6.6.2023 - 10 LC 85/22 - juris Rn. 45; U.v. 14.2.2023 - 10 LB 100/22 - juris Rn. 53).

    Dass der Kläger zu einer entsprechenden Mitteilung nicht in der Lage gewesen wäre, hat er weder vorgebracht, noch sind sonst Anhaltspunkte dafür ersichtlich (Nds OVG, U.v. 6.6.2023 - 10 LC 85/22 - juris Rn. 46).

  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 8 K 23.51

    Versagungsgegenklage, begehrte Ausgleichszulage, Mindestgröße von 3 ha

    Der Beweis des Vorliegens höherer Gewalt obliegt dem Kläger (Nds OVG, U.v. 6.6.2023 - 10 LC 85/22 - juris Rn. 45; U.v. 14.2.2023 - 10 LB 100/22 - juris Rn. 53).

    Dass der Kläger zu einer entsprechenden Mitteilung nicht in der Lage gewesen wäre, hat er weder vorgebracht, noch sind sonst Anhaltspunkte dafür ersichtlich (Nds OVG, U.v. 6.6.2023 - 10 LC 85/22 - juris Rn. 46).

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